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Gemeinwesenarbeit

Die Gemeinwesenarbeit fördert ein gutes Zusammenleben in der Gemeinde. Sie stärkt den Zusammenhalt und unterstützt Menschen dabei, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Mit ihrer Arbeit erfüllt sie gesetzliche Aufgaben der Gemeinde. Dafür arbeitet sie mit der Bevölkerung, Vereinen, Fachstellen und Behörden zusammen. 

Die Gemeinwesenarbeit richtet sich an Familien, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit einer Behinderung und Vereine. Sie entwickelt Grundlagen für die Arbeit der Gemeinde und berät Politik und Verwaltung. Sie fördert die Integration und das freiwillige Engagement. Sie vernetzt wichtige Angebote und Organisationen. Ausserdem baut sie Beratungsangebote auf, begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und beaufsichtigt Angebote der familien- und schulergänzenden Betreuung. 

In der Gemeinde Oetwil am See umfasst die Gemeinwesenarbeit die vier Bereiche Frühe Förderung, Integration, Inklusion und Freiwilligenarbeit. Zusammen erfüllen sie wichtige Aufgaben der Gemeinde. 

 

  1. Frühe Förderung 

Die Frühe Förderung begleitet Kinder von der Geburt bis zum Kindergarteneintritt und unterstützt ihre Familien. Sie hilft Kindern, sich gut zu entwickeln und bereitet sie auf den Kindergarten vor. 

Die Förderung von Kindern und Familien gehört zum gesetzlichen Auftrag der Gemeinde und des Kantons. Erhalten Kinder früh die passende Unterstützung, können Schwierigkeiten oft rechtzeitig erkannt werden. Dadurch ist später weniger zusätzliche Unterstützung in der Schule nötig. 

Die Gemeinwesenarbeit informiert und berät Familien. Sie hilft ihnen, die passende Unterstützung zu finden und sorgt für genügend familienergänzende Betreuungsangebote. Sie unterstützt Eltern mit Informationen, Kursen und Beratung und setzt sich für den Schutz von Kindern ein. Ausserdem entwickelt sie die Strategie für die Frühe Förderung. 

 

  1. Integration 

Die Gemeinwesenarbeit unterstützt Menschen mit Migrationshintergrund dabei, sich in der Gemeinde zurechtzufinden und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel Deutsch lernen, Bildung und Arbeit sowie Kontakte im Alltag. 

Die Integrationsförderung gehört zum gesetzlichen Auftrag der Gemeinde. Sie kann dazu beitragen, dass Menschen schneller Arbeit finden und weniger auf Unterstützung angewiesen sind. 

Die Gemeinde informiert und berät Menschen mit Migrationshintergrund. Sie unterstützt Integrationsangebote und setzt Massnahmen aus dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) um. 

 

  1. Inklusion 

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen am Leben in der Gemeinde teilnehmen können. Dazu gehören auch Menschen mit einer Behinderung. Hindernisse sollen erkannt und abgebaut werden, damit alle Menschen möglichst selbstständig leben und überall mitmachen können. 

Die Förderung der Inklusion gehört zum gesetzlichen Auftrag der Gemeinde. 

Die Gemeinwesenarbeit setzt sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird. Sie informiert die Bevölkerung über das Thema Inklusion, berät den Gemeinderat und unterstützt den Abbau von Hindernissen. Ausserdem fördert sie Angebote und Projekte, an denen alle Menschen teilnehmen können. 

 

  1. Förderung der Freiwilligenarbeit 

Freiwilliges Engagement stärkt den Zusammenhalt im Dorf. Die Gemeinwesenarbeit schafft gute Bedingungen, damit sich Menschen freiwillig für andere und für die Gemeinde engagieren können. Sie bringt Organisationen im Dorf zusammen und fördert den Austausch. Ausserdem schafft sie Möglichkeiten für Begegnung und Austausch. 

 

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier: "Rechtliche Grundlagen Gemeinwesenarbeit" [pdf, 652 KB]

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Gesellschaft und Soziales

 

Ansprechperson

Landolt Michaela 

  • Fachspezialistin Gemeinwesenarbeit 

Tel.044 512 01 46 
E-Mail 

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