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Kommunales Naturschutzinventar

Die Schweiz verfügt über einen Schatz an besonders schönen und wertvollen Landschaften, die als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, aber auch als Erholungsraum für den Menschen von grosser Bedeutung sind. 

Einzelbäume, Hecken, Riedgebiete, Uferbereiche, Trockenrasen, seltene Waldgesellschaften oder Moore sind schutzwürdige Objekte und Lebensräume (Biotope). Sie haben eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt oder weisen besonders günstige Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften auf (NHG Art. 18 Abs. 1bis und PBG § 203). Bund, Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, ein Inventar zu erstellen, um die wertvollen Objekte und Lebensräume zu erhalten und zu pflegen. 

Die Gemeinden sind für den Schutz der lokalen Lebensräume und Einzelobjekte zuständig und müssen gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) § 203 Abs. 2 über ein behördenverbindliches kommunales Naturschutzinventar verfügen. 

Inventare sind immer eine Momentaufnahme und müssen deshalb nach einer gewissen Zeit überprüft und nachgeführt werden. 

Die Gemeinde Oetwil am See hat im Jahr 2024 das Fachbüro Quadra mit der Erarbeitung eines kommunalen Naturschutzinventars beauftragt. Quadra hat daraufhin 137 potenzielle Naturschutzobjekte und Lebensräume untersucht.  

 

Am 14. Januar 2025 genehmigte der Gemeinderat das kommunale Naturschutzinventar mit sieben Kategorien und 89 Objekten.  

Abbildung 2, Naturschutzinventar der Gemeinde Oetwil am See, Quelle: Gemeindeverwaltung Oetwil am See 

Das Naturschutzinventar ist eine wichtige Grundlage für die Naturschutzarbeit in der Gemeinde und dient als behördenverbindliches Planungsinstrument.