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Gebäudebrüter

Die Gemeinde Oetwil am See bewirtschaftet ein kommunales Gebäudebrüter-Inventar, um die ortstreuen Tiere zu schützen. Das Inventar wird bei Baugesuchen beigezogen. Während der Nist- und Brutzeit dürfen die Gebäudebrüter nicht gestört oder umgesiedelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Horste, Nester und Brutstellen als Naturschutzobjekte gelten und geschützt sind. Das Entfernen von Storchenhorsten ausserhalb der Brutzeit ist bewilligungspflichtig. Die Gemeinde ist für die Interessenabwägung und den Vollzug zuständig. 

 

Abbildung 10, Merkblatt Gebäudebrüter, Quelle: Beat Rüegger, Marcel Linger 

Der Zugang für das Gebäudebrüterinventar wird demnächst für die Bevölkerung freigeschaltet. Vorübergehend sind die Standorte und Tierarten per Grafik sichtbar. 

Abbildung 11, Gebäudebrüter Layer Gemeindeeigenes GIS mit Legende, Standorte in Oetwil am See 

Folgende Abbildung aus dem Gebäudebrüter-Merkblatt des Kantons Zürich zeigt die durchschnittliche Brutzeit der Gebäudebrüter. Die Angaben können aufgrund von verschiedenen Faktoren (Klima, Futterquellen, Standorte etc.) von der Tabelle abweichen. 

Abbildung 12,  Merkblatt Gebäudebrüter Kanton Zürich, Quelle: Merkblatt Gebäudebrüter Kanton Zürich

Weitere hilfreiche Informationen zu den ortstreuen Vögel und Fledermäuse finden Sie im kantonalen Merkblatt zu den Gebäudebrütern.