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Kinderrechte und Kinderschutz

Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte. Die UNO-Kinderrechtskonvention hält fest, dass sie ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung haben. Das bedeutet, sie werden vor Gefahren geschützt, in ihrer Entwicklung unterstützt und bei Entscheidungen, die sie betreffen, angehört. 

Oetwil am See setzt sich dafür ein, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Gemeindealltag sichtbar zu machen und zu stärken. Dazu gehört, sie dort zu beteiligen, wo Entscheidungen sie betreffen, und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Ein sichtbarer Ausdruck dieser Haltung ist der Tag der Kinderrechte, der jährlich am 20. November stattfindet und in Oetwil am See mitgestaltet wird. 

Ein zentraler Teil der Kinderrechte ist der Schutz vor Gefährdung. Wenn Sie sich um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen sorgen, ist es wichtig, dass Sie diese Sorge nicht für sich behalten. Das gilt für Eltern, Angehörige und Nachbarn ebenso wie für Fachpersonen, die beruflich mit Kindern zu tun haben. Bei einer akuten Gefährdung wenden Sie sich direkt an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Kinder- und Jugendhilfezentrum Meilen (KJZ)

 

Bei Fragen hilft Ihnen die Abteilung Gesellschaft und Soziales, die Fachstelle Kinder und Jugend und die Fachstelle Gemeinwesenarbeit gerne weiter. 

Ansprechperson Kinder und Jugendliche

Ackermann Jasmin 

  • Projektleiterin Fachstelle Kinder und Jugend 

Tel.044 512 01 48 
E-Mail 

 

Ansprechperson Frühe Förderung

Landolt Michaela 

  • Fachspezialistin Gemeinwesenarbeit 

Tel.044 512 01 46 
E-Mail