Bestattungsamt
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein einschneidendes Ereignis. In dieser schwierigen Zeit unterstützt Sie das Bestattungsamt der Gemeinde Oetwil am See bei den notwendigen formellen und administrativen Aufgaben rund um die Bestattung. Im persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen, besprechen mit Ihnen die weiteren Schritte und begleiten Sie dabei mit Sorgfalt, Respekt und Einfühlungsvermögen.
Vorgehen im Todesfall
- Bei einem Todesfall zu Hause ist zuerst ein Arzt beizuziehen, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
- Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim erledigt die Institution die Formalitäten, sendet die Todesbescheinigung ans zuständige Zivilstandsamt und erstattet in der Regel die Meldung ans Bestattungsamt.
- Bei einem Unfall oder Suizid ist die Polizei zu verständigen.
Meldung und Bestattungsgespräch
Ein Todesfall ist innert 48 Stunden dem Bestattungsamt zu melden. Zur Anzeige verpflichtet sind insbesondere die nächsten Angehörigen oder Personen, die beim Todesfall anwesend waren.
Anschliessend wird mit den Angehörigen ein persönliches Bestattungsgespräch beim Bestattungsamt geführt. Wir bitten Sie, den Termin für das Bestattungsgespräch nach Möglichkeit vorgängig zu vereinbaren (Tel.: 044 512 01 50 oder E-Mail: bestattungen@oetwil.ch). Damit können wir eine sorgfältige Vorbereitung und ein Gespräch in einem ruhigen, würdevollen Rahmen gewährleisten.
In diesem Gespräch werden die wesentlichen formellen und organisatorischen Fragen geklärt, namentlich die Art der Bestattung, Zeitpunkt und Ort von Beisetzung und Abdankung, die zuständigen Ansprechpersonen, die Wahl der Grabstätte, die amtliche Todesanzeige sowie allfällige Überführungen. Das Bestattungsamt koordiniert anschliessend die notwendigen Schritte und informiert die beteiligten Stellen.
Bitte bringen Sie zum Bestattungsgespräch folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit:
- Ärztliche Todesbescheinigung, falls der Todesfall zu Hause eingetreten ist
- Ausweispapiere der verstorbenen Person (bei Schweizer Staatsangehörigen Identitätskarte oder Pass, bei ausländischen Staatsangehörigen der Ausländerausweis).
- Schriftliche Willensäusserung der verstorbenen Person bezüglich der Bestattung
Weitergehende Informationen rund um den Todesfall und die Bestattung finden Sie im Merkblatt «Ein Todesfall – Was nun?» auf dieser Website
Pikettdienst
Bei Todesfällen an Feiertagen (bei mehr als zwei freien Arbeitstagen) wird beim Bestattungsamt jeweils ein Pikettdienst eingerichtet. Informationen zu Pikett-Zeiten finden Sie hier
Im Weiteren können ausserhalb unserer Öffnungszeiten Einbettungen und Überführungen zum Friedhof Oetwil am See direkt mit dem Bestattungsdienst der Firma Gerber Lindau ZH vereinbart werden (Tel.: 052 355 00 11 oder www.gerber-lindau.ch). Der Pikettdienst der Firma Gerber ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Bestattungswünsche
Bestattungswünsche können bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsamt schriftlich hinterlegt werden. Ein Formular hierfür finden Sie auf dieser Website. Die Wünsche und Weisungen der verstorbenen Person werden in diesem Fall beim Bestattungsgespräch berücksichtigt. Liegen keine entsprechenden Anordnungen vor, richtet sich das Vorgehen nach dem Wunsch der nächsten Angehörigen.