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Allgemeine Informationen zu Abstimmungen

Urnenstandort Gemeindehaus, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See
Urnen Öffnungszeiten Sonntag: 09.00 bis 11.00 Uhr

Hinweis

 

 

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Mit der von der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Statistik und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich gemeinsam entwickelten App «VoteInfo» kann das Abstimmungsgeschehen am Sonntag quasi live mitverfolgt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer können ab 12 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben. Die Abstimmungsergebnisse werden – von den Kantonen automatisiert ans BFS geliefert – vom BFS laufend aktualisiert.

Die App "VoteInfo" ist für Android und iOS erhältlich. Sie können die App im Google Play Store oder im App Store - Apple runterladen.

Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Oetwil am See politischen Wohnsitz haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Stellvertretung:
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Dabei ist zu beachten, dass auch bei der Stimmabgabe an der Urne alle Stimmrechtsausweise unterzeichnet werden müssen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)