Allgemeine Informationen zu Abstimmungen
| Urnenstandort | Gemeindehaus, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See |
| Urnen Öffnungszeiten | Sonntag: 09.00 bis 11.00 Uhr |
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Hinweis
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Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Mit der von der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Statistik und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich gemeinsam entwickelten App «VoteInfo» kann das Abstimmungsgeschehen am Sonntag quasi live mitverfolgt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer können ab 12 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben. Die Abstimmungsergebnisse werden – von den Kantonen automatisiert ans BFS geliefert – vom BFS laufend aktualisiert. Die App "VoteInfo" ist für Android und iOS erhältlich. Sie können die App im Google Play Store oder im App Store - Apple runterladen. |
| Bedingungen / Voraussetzungen | Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Oetwil am See politischen Wohnsitz haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Stellvertretung: Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Dabei ist zu beachten, dass auch bei der Stimmabgabe an der Urne alle Stimmrechtsausweise unterzeichnet werden müssen. |
| Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten?
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