Bedarfsabklärung Betreuung
Menschen im Rentenalter mit Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV können bei einem ausgewiesenen Bedarf Betreuungsleistungen und Hilfen im Alter geltend machen. Es handelt sich um diese gesetzlich bestimmten Leistungen:
- Unterstützung in der Haushaltsführung
- Psychosoziale Begleitung und Betreuung
- Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Entlastungsdienste
- Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim
- Transporte zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheim
- Beratung und Koordination von Leistungen
- Hilfsmittel wie die Anschaffung und Miete von Notrufgeräten, Gehhilfen, Duschsitz usw.
Die finanzielle Unterstützung beträgt jährlich maximal CHF 25'000 pro Person oder CHF 50'000 pro Ehepaar. Mit diesem Betrag sind auch alle weiteren Krankheits- und Behinderungskosten wie Franchise und Selbstbehalt bei krankenkassenrelevanten Rechnungen, vorübergehende Heimaufenthalte oder Zahnarztkosten zu bezahlen.
Der Betreuungsbedarf wird während eines vertraulichen Abklärungsgesprächs vorzugsweise bei Ihnen zuhause festgelegt und schriftlich bescheinigt. In der Gemeinde Oetwil am See ist die Fachstelle Alter und Gesundheit dafür zuständig. Stellevertretend werden die Bedarfsbescheinigungen auch durch die Fachstelle Alter in Wetzikon durchgeführt.
Weitere Auskünfte und einen Termin für ein persönliches und vertrauliches Gespräch erhalten Sie bei der Fachstelle Alter und Gesundheit der Gemeinde Oetwil, Tel. 044 512 01 47
Weitere Informationen finden Sie hier.
Publikation: