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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Ihren Wegzug im Einwohnerregister vermerken können, ist es notwendig, dass Sie sich bis spätestens 14 Tage nach dem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online abmelden. Für die persönliche Abmeldung benötigen wir, wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, den Schriftenempfangsschein bzw. die Meldebestätigung sowie einen Ausweis von Ihnen. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, bitten wir Sie, Ihren Ausländerausweis mitzubringen.

Die Onlineabmeldung kann über das eUmzugsportal des Bundes beantragt werden.

Wegzug ins Ausland

Sie haben Ihr neues Zuhause im Ausland gefunden?
In diesem Fall bitten wir Sie, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorzusprechen und zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen zu beachten, dass

  • die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten maximal 6 Wochen im Voraus getätigt werden kann,
  • sie frühzeitig (mindestens einen Monat vor Ihrer Ausreise) Kontakt mit dem Bereich Steuern aufnehmen,
  • sie, wenn Sie militärdienst- bzw. zivilschutzpflichtig sind, rechtzeitig die Formalitäten für den Auslandaufenthalt beim Amt für Militär und Zivilschutz regeln.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.