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Strafregisterauszug

Seit der Zentralisierung des Strafregisters am 01.09.1999 geben die Einwohnerdienste keine Leumundszeugnisse mehr ab. Anstelle eines Leumundszeugnisses kann ein Auszug aus dem Strafregister verlangt werden.

Vorgehensweise:
- Der Strafregisterauszug kann direkt beim Bundesamt für Justiz bestellt werden.
- Seit Mai 2008 können Privatpersonen ihren Strafregisterauszug auch bei Poststellen in der ganzen Schweiz bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt.

Der Strafregisterauszug kostet CHF 20.00 , unabhängig davon, auf welchem Weg die Bestellung beim Strafregister eingeht.