Adressauskünfte
Adressauskünfte werden nur auf schriftliches Gesuch hin erteilt. Massgebend dafür sind das Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister MERG und das Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG.
Es wird zwischen folgenden Arten von Adressauskünften unterschieden:
| Einfache Adressauskunft | Erweiterte Adressauskunft |
| Name, Vorname, aktuelle Adresse in Oetwil am See, Zuzugsdatum, Wegzugsdatum | Name, Vorname, aktuelle Adresse in Oetwil am See, Zuzugsdatum und -ort, Wegzugsdatum und -ort, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort |
| Gebühr: CHF 15.00 | Gebühr: CHF 30.00 |
| Interessennachweis notwendig (z.B. Kaufvertrag, offene Rechnung, Darlehensvertrag, etc.) |
Jede Person kann auf ein schriftliches Gesuch hin, die eigenen Daten im Einwohnerregister sperren lassen.