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Adressauskünfte

Adressauskünfte werden nur auf schriftliches Gesuch hin erteilt. Massgebend dafür sind das Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister MERG und das Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG.

Es wird zwischen folgenden Arten von Adressauskünften unterschieden:

Einfache Adressauskunft Erweiterte Adressauskunft
Name, Vorname, aktuelle Adresse in Oetwil am See, Zuzugsdatum, Wegzugsdatum Name, Vorname, aktuelle Adresse in Oetwil am See, Zuzugsdatum und -ort, Wegzugsdatum und -ort, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort
Gebühr: CHF 15.00 Gebühr: CHF 30.00
  Interessennachweis notwendig (z.B. Kaufvertrag, offene Rechnung, Darlehensvertrag, etc.)

Jede Person kann auf ein schriftliches Gesuch hin, die eigenen Daten im Einwohnerregister sperren lassen.