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Einbürgerungswesen

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Sie sind aktuell Bürger eines anderen Staates und möchten gerne das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen wird zwischen dem ordentlichen Verfahren und dem erleichterten Verfahren unterschieden.

Ordentliche Einbürgerung

Durch eine Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht.
Für die ordentliche Einbürgerung sind die Gemeinden, der Kanton Zürich und der Bund zuständig.
Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

Voraussetzungen

  • Ich habe eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung).

  • Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.

  • Ich bin Ausländerin oder Ausländer und mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet. Die schweizerische Staatsangehörigkeit wurde von meinem Ehepartnerin- oder Partner erst nach der Heirat erworben.

  • Ich bin Ausländerin oder Ausländer und lebe mit einer Schweizerin oder einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.

  • Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.

  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.

  • Wir sind eine ausländische Familie.

Nachweis der Sprachkenntnisse
Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Deutschkenntnisse haben. Der Kantonale Deutschtest für die Einbürgerung (KDE) wird für Oetwiler Einwohnerinnen und Einwohner an folgender Stelle durchgeführt:

Nachweis Grundkenntnisse
Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Kenntnisse über die Geografie, die Geschichte, die Politik und die Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens haben.
Der Grundkenntnistest wird für Oetwiler Einwohnerinnen und Einwohner an folgender Stelle durchgeführt:

Hier kann ich für den Grundkenntnistest des Kantons Zürich üben. Ich kann auch die Broschüre für die Einbürgerung des Gemeindeamts des Kantons Zürich lesen.

Der Nachweis über die Deutschkenntnisse und/oder Grundkenntnisse muss in der Gemeinde Oetwil am See vor dem Einbürgerungsverfahren erbracht sein und zusammen mit den Gesuchsunterlagen eingereicht werden.

Gebühren
Der Bund, das Gemeindeamt (Kanton) und die Gemeinde verlangen für die ordentliche Einbürgerung eine Gebühr. Die Gemeindegebühren entnehmen Sie dem aktuell geltenden Gebührentarif der Gemeindeverwaltung Oetwil am See.

Gesuch einreichen
Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Einbürgerung. Somit kann ich mein Einbürgerungsgesuch einreichen.

Erleichterte Einbürgerung

In einem erleichterten Verfahren werden folgende Personen eingebürgert:

    • Ausländische Staatsangehörige, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.
      Die Schweizer Ehefrau bzw. der Schweizer Ehemann muss bereits vor der Heirat über das Schweizer Bürgerrecht verfügt haben.
    • Staatenlose Kinder
    • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils

    Die Übersicht auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich enthält die wesentlichen Informationen über die Voraussetzungen sowie den Ablauf des erleichterten Einbürgerungsverfahrens.
    Das Gesuchsformular erhalten Sie bei uns am Schalter. 

    Für die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie den Entscheid ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an das SEM.

    Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer

    Sind Sie Schweizer Bürger/-in und möchten das Bürgerrecht von Oetwil am See erwerben?

    Voraussetzungen

    • Sie sind seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Oetwil am See wohnhaft.
    • Wenn Sie zwischen 16 – 25 Jahre alt sind, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich.
    • Sie sind in der Lage für sich und Ihre Familie wirtschaftlich aufzukommen.
    • Sie halten sich an die schweizerische Rechtsordnung (keinen Eintrag im Strafregisterauszug).
    Verfahren der Einbürgerung
    • Füllen Sie das Antragsformular [pdf, 367 KB] und evtl. die Verzichtserklärung aus und senden Sie dieses an folgende Adresse: Gemeinde Oetwil am See, Abteilung Präsidiales, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See.
    • Bearbeitung des Gesuches durch die Abteilung Präsidiales.
    • Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme des Bürgerrechts von Oetwil am See.
    • Der Entscheid wird Ihnen schriftlich zugestellt.

    Benötigte Dokumente
    Alle nötigen Dokumente finden Sie im Online Schalter zum Download oder erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung.