Einbürgerungswesen
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Sie sind aktuell Bürger eines anderen Staates und möchten gerne das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen wird zwischen dem ordentlichen Verfahren und dem erleichterten Verfahren unterschieden.
Ordentliche Einbürgerung
Ob Sie die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung erfüllen, finden Sie mit dem Einbürgerungs-Checker unverbindlich heraus.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und einen Überblick zu allen Voraussetzungen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren: Merkblatt ordentliche Einbürgerung.
Weitere Angaben zum Verfahrensverlauf finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich. Sie können Ihr Gesuch elektronisch einreichen.
Erleichterte Einbürgerung
In einem erleichterten Verfahren werden folgende Personen eingebürgert:
- Ausländische Staatsangehörige, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.
Die Schweizer Ehefrau bzw. der Schweizer Ehemann muss bereits vor der Heirat über das Schweizer Bürgerrecht verfügt haben. - Staatenlose Kinder
- Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
- Personen der dritten Ausländergeneration (vor dem vollendeten 25. Altersjahr)
Die Übersicht auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich enthält die wesentlichen Informationen über die Voraussetzungen sowie den Ablauf des erleichterten Einbürgerungsverfahrens.
Das Gesuchsformular erhalten Sie bei uns am Schalter.
Für die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie den Entscheid ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an das SEM.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer
Sind Sie Schweizer Bürger/-in und möchten das Bürgerrecht von Oetwil am See erwerben?
Voraussetzungen
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Oetwil am See wohnhaft.
- Wenn Sie zwischen 16 – 25 Jahre alt sind, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich.
- Sie sind in der Lage für sich und Ihre Familie wirtschaftlich aufzukommen.
- Sie halten sich an die schweizerische Rechtsordnung (keinen Eintrag im Strafregisterauszug).
- Füllen Sie das Antragsformular [pdf, 367 KB] und evtl. die Verzichtserklärung aus und senden Sie dieses an folgende Adresse: Gemeinde Oetwil am See, Abteilung Präsidiales, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See.
- Bearbeitung des Gesuches durch die Abteilung Präsidiales.
- Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme des Bürgerrechts von Oetwil am See.
- Der Entscheid wird Ihnen schriftlich zugestellt.
Benötigte Dokumente
Alle nötigen Dokumente finden Sie im Online Schalter zum Download oder erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung.