Baubewilligungsverfahren
Umstellung auf e-Baugesuche
Die Gemeinde stellt das Baugesuchsverfahren vollständig auf das elektronische Baugesuchverfahren um.
Alle Gemeinden sind verpflichtet, die Umstellung auf «e-Bau» vorzunehmen und spätestens 2027 abzuschliessen.
Ab dem 1. Juni werden Baugesuche ausschliesslich über das e-Baugesuchsportal des Kantons Zürich entgegengenommen: https://portal.ebaugesuche.zh.ch/
Die Meldeverfahren für Wärmepumpen, Solaranlagen und E-Ladestationen können bereits seit zwei Jahren elektronisch über die Homepage des Kantons eingereicht werden:
https://www.zh.ch/de/planen-bauen/baubewilligung/baueingabe-verfahren/meldeverfahren-solaranlagen-waermepumpen-eladestationen.html
Diese Umstellung hat sich bewährt und erleichtert die Abwicklung auch für den Eigentümer erheblich.
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.