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Gemeinderatsbulletin aus der Sitzung vom 19. Mai 2026

Prüfbericht der Rechnungsprüfungskommission zur Jahresrechnung 2025
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat die Jahresrechnung 2025 sowie die Sonderrechnungen der Politischen Gemeinde Oetwil am See geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Rechnungslegung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, mit den Buchhaltungen übereinstimmt und ordnungsgemäss geführt ist.

Die RPK bedankt sich bei allen beteiligten Stellen für die konstruktive Zusammenarbeit, die transparente Auskunftserteilung sowie die qualitativ hochwertige und fristgerechte Bereitstellung der Unterlagen.

Im Rahmen der Prüfung wurden zudem einzelne Feststellungen gemacht und Empfehlungen formuliert. Der Gemeinderat wird diese Punkte prüfen und im Rahmen der laufenden Planung berücksichtigen.

Die RPK würdigt das Engagement aller Beteiligten und die insgesamt positive Entwicklung in der Verwaltungsarbeit.

Ergebnis der finanztechnischen Prüfung zur Jahresrechnung 2025
Die BDO AG, Zürich, hat den Revisionsbericht zur finanztechnischen Prüfung der Jahresrechnung 2025 der Politischen Gemeinde Oetwil am See vorgelegt.

Die Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den kantonalen gesetzlichen Vorschriften sowie dem Schweizer Prüfungshinweis PH60 durchgeführt. Ziel der Prüfung war es, mit angemessener Sicherheit zu beurteilen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Im Rahmen der aktuellen Berichtsperiode wurden keine Feststellungen oder Empfehlungen angebracht. Die im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2024 identifizierten Punkte wurden vollständig umgesetzt. Die BDO AG, Zürich, kommt zum Schluss, dass die Jahresrechnung 2025 den gesetzlichen Anforderungen entspricht und empfiehlt deren Genehmigung.

Verstärkung im ICT-Bereich
Die Anforderungen im Bereich Informatik und Digitalisierung haben deutlich zugenommen. Insbesondere die steigende Anzahl und Komplexität von Supportanfragen sowie zusätzliche gesetzliche Anforderungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit führen zu einer hohen Belastung der bestehenden ICT-Ressourcen.

Um einen stabilen Betrieb der Informatiksysteme weiterhin sicherzustellen und die gesetzlichen Anforderungen nachhaltig erfüllen zu können, wird der ICT-Bereich mit einem Betrag von CHF 45'000 als gebundene Ausgabe durch einen externen Dienstleister befristet personell verstärkt.

Totalrevision Personalverordnung
Die aktuelle Personalverordnung wurde am 9. Dezember 2002 von der Gemeindeversammlung genehmigt und bedarf einer Überarbeitung. Die gemeindeeigenen Bestimmungen zum Personalrecht sollen zusammengefasst, weiterentwickelt und den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Der Gemeinderat hat die 1. Lesung der neuen Personalverordnung vorgenommen und diese zur internen Vernehmlassung bei den Behördenmitgliedern und beim Personal verabschiedet. Es ist geplant, die neue Personalverordnung der Gemeindeversammlung vom 30. November 2026 zur Genehmigung zu beantragen.

Umstellung auf E-Baugesuch
Der Bereich Hochbau hat per 1. Juni 2025 auf das volldigitale E-Baugesuch umgestellt. Seither werden neue Baugesuche ausschliesslich in digitaler Form entgegengenommen. Der Gemeinderat stellt diese Umstellung rückwirkend förmlich fest und genehmigt für Optimierungen der Software CMI Bau einen Kredit von CHF 4'848.30. Dadurch können die digitalen Prozesse medienbruchfrei und effizienter abgewickelt werden.

Genehmigung Schlussabrechnung für die Sanierungsarbeiten an der Wohnung Im Jöndler 1
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2025 bewilligte der Gemeinderat für die Sanierungsarbeiten infolge Wasserschadens an der Wohnung Im Jöndler 1, 8618 Oetwil am See, eine gebundene Ausgabe in der Höhe von CHF 25'000.

Die Arbeiten sind abgeschlossen. Der Gemeinderat genehmigt die Schlussabrechnung über CHF 21'462.65 inkl. 8.1 % MwSt. Die Kostenunterschreitung von CHF 3'537.35 (14.15%) wird zur Kenntnis genommen.

Oetwil am See, 20. Mai 2026

Kontakt für Rückfragen:
Patrick Hess, Gemeindeschreiber