Änderung Hundeausbildung per 1. Juni 2025
Das Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft.
Sie bringen für Hundehaltende zwei wesentliche Änderungen mit sich:
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Theoriekurs für neue Hundehaltende und Wiedereinsteigende |
Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, muss einen Theoriekurs besuchen. Der Kurs dauert zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren. |
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Praktische Ausbildung für Hundehaltende |
Künftig müssen alle Hundehaltenden einen praktischen Ausbildungskurs (6 Lektionen) absolvieren, unabhängig von der Grösse oder Rasse ihres Hundes. Der Kurs kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes begonnen und muss innerhalb eines Jahres nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen werden. |
Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende. Ziel ist es, den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund zu fördern.
Für wen gelten die neuen gesetzlichen Vorgaben?
Die theoretische Ausbildung gilt für Ersthundehaltende oder Personen, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten haben, welche sich ab dem Datum der Inkraftsetzung der neuen Hundegesetzgebung einen Hund zulegen oder in den Kanton Zürich zuziehen.
Die praktische Ausbildung gilt ab Inkraftsetzung der neuen Hundegesetzgebung für alle Hunde, die neu angeschafft werden oder die neu in den Kanton Zürich zuziehen und jünger als zehn Jahre sind.
Haben Sie Fragen zur Ausbildungspflicht? Gerne hilft Ihnen die Abteilung Sicherheit unter 044 512 01 60 weiter. Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Website des kantonalen Veterinäramts.
Freundliche Grüsse
Ressort Sicherheit