Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026
Die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung; Jahresrechnung 2025
- Genehmigung Variante 1 (Abschaffung des Kostendeckungsgrades); Anpassung der Gebührenregelung betreffend Kostendeckung der schulergänzenden Tagesstrukturen (MoMiNa)
- Genehmigung; Privater Gestaltungsplan «Biomassenverwertungsanlage Chrüzlen»
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen
wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Das Protokoll liegt ab Montag, 29. Juni 2026, im Gemeindehaus, Schalter Einwohnerdienste, zur Einsicht offen und steht gleichzeitig auf der Website (www.oetwil.ch) zur Verfügung.
Oetwil am See, 26. Juni 2026
Gemeinderat Oetwil am See