Ersatz Elektroheizung und Elektroboiler bis 2030
Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler müssen gemäss kantonalem Energiegesetz (§ 10b Abs. 3) bis 2030 durch andere, energieeffizientere Systeme ersetzt werden.
Alle Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, den Ausnahmen, den Förderprogrammen und den Beratungsangeboten finden Sie auf der Homepage des Kantons Zürich. Eine frühzeitige Beratung wird seitens Gemeinde wie auch Kanton empfohlen. Nutzen Sie die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen».
Merkblatt Elektroheizungen und Elektroboiler
erneuerbarheizen.ch/impulsberatung
Beratungszentrale Tel. 0848 444 444