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Ersatz Elektroheizung und Elektroboiler bis 2030

Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler müssen gemäss kantonalem Energiegesetz (§ 10b Abs. 3) bis 2030 durch andere, energieeffizientere Systeme ersetzt werden. 

Alle Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, den Ausnahmen, den Förderprogrammen und den Beratungsangeboten finden Sie auf der Homepage des Kantons Zürich. Eine frühzeitige Beratung wird seitens Gemeinde wie auch Kanton empfohlen. Nutzen Sie die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen». 

 

Merkblatt Elektroheizungen und Elektroboiler 

zh.ch/elektroheizungen 

erneuerbarheizen.ch/impulsberatung 

Beratungszentrale Tel. 0848 444 444