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Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümer/innen als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Bevor die Feuerungskontrolle durchgeführt wird, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern diese beim AWEL registriert ist (www.luft.zh.ch/feuerungskontrolle).

Die Kosten für die Feuerungskontrolle betragen:

  • CHF 105.- für einstufige Anlagen
  • CHF 160.- für zweistufige Anlagen