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Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Auf die Wahlausschreibung vom 23. Januar 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission innert der festgelegten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Jenzer Peter, 1978, Leiter Controlling, Willikon 49, 8618 Oetwil am See, parteilos

Nach Ablauf der am 21. März 2024 eröffneten Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Der Gemeinderat hat die vorgeschlagene Person mit Gemeinderatsbeschluss vom 16. April 2024 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Oetwil am See, 19. April 2024                                                           Gemeinderat Oetwil am See