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Ersatzwahl für ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 (provisorischer Wahlvorschlag)

Gestützt auf die Ausschreibung vom 29. Januar 2024 ist für die Ersatzwahl des Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Jenzer Peter, geb. 1978, Leiter Controlling, Willikon 49, 8618 Oetwil am See

In Anwendung von Artikel 8 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am 28. März 2024, angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Oetwil am See, Willikonerstrasse 11, 8616 Oetwil am See, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach der zweiten Frist die Zahl der Wahlvorschläge die Zahl der zu besetzenden Stellen (eine Stelle) nicht übersteigt und die zunächst vorgeschlagenen Personen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen (§ 54 GPR). Andernfalls findet die Wahl an der Urne statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Oetwil am See, 21. März 2024                                  Gemeinderat Oetwil am See