Gemeinderatsbulletin aus der Sitzung vom 29. September 2026
ARA Esslingen – Entschädigung der Rechnungsprüfungskommission
Der Gemeinderat genehmigt die von der Kläranlagekommission ARA Esslingen festgelegte Entschädigung der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission. Die Entschädigung richtet sich nach der Entschädigungsverordnung der Gemeinde Oetwil am See.
Revisionsbericht der BDO über die Geldverkehrsprüfung 2026
Der Gemeinderat hat vom Bericht über die durchgeführte Geldverkehrsprüfung Kenntnis genommen. Die Prüfung der Kassenbestände ergab unter Berücksichtigung der noch nicht verbuchten Einnahmen und Ausgaben eine Übereinstimmung mit der Finanzbuchhaltung.
Finanz- und Aufgabenplan 2026 – 2030 genehmigt
Der Gemeinderat hat den Finanz- und Aufgabenplan 2026–2030 genehmigt. Dieser zeigt, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren vor finanziellen Herausforderungen steht. Steigende Ausgaben und ein hohes Investitionsvolumen führen zu einem schrittweisen Abbau des bestehenden Nettovermögens. Gleichzeitig sind hohe Investitionen, insbesondere in Schulliegenschaften und Infrastruktur, vorgesehen.
Um die finanzielle Stabilität langfristig zu sichern, sollen die Kostenstrukturen laufend überprüft und Investitionen sorgfältig priorisiert werden. Bei den Gebührenhaushalten zeichnen sich aufgrund der Kostenentwicklung in den Bereichen Wasser, Abwasser und Abfall Tarifanpassungen ab. Der Bereich Netzwerk bleibt voraussichtlich stabil.
Datenschutz und Informationssicherheit – Einführung zentral verwalteter Geschäfts-Smartphones
Der Gemeinderat hat der Einführung von zentral verwalteten Geschäfts-Smartphones für ausgewählte Mitarbeitende zugestimmt. Damit setzt die Gemeinde eine Massnahme um, die sich aus dem Datenschutzreview der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich ergeben hat.
Mit der Einführung der Geschäfts-Smartphones stärkt die Gemeinde den Schutz von Verwaltungsdaten und verbessert die Trennung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung mobiler Geräte. Die Geschäfts-Smartphones werden zentral verwaltet und nach einheitlichen Sicherheitsstandards betrieben. Dadurch können die Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit bei der mobilen Nutzung geschäftlicher Daten besser gewährleistet werden.
Ein Geschäfts-Smartphone wird nicht flächendeckend an alle Mitarbeitenden abgegeben. Es erhalten ausschliesslich jene Funktionen ein Gerät, bei denen die mobile Erreichbarkeit oder der mobile Zugriff auf geschäftliche Informationen und Anwendungen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Für die Umsetzung fallen einmalige Kosten von CHF 22'500.00 sowie wiederkehrende Kosten von jährlich CHF 9'300.00 an. Die entsprechenden Ausgaben gelten aufgrund der notwendigen Umsetzung der Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit als gebunden.
Fachstelle Kinder & Jugend wird dauerhaft verankert
Der Gemeinderat hat das Konzept der Fachstelle Kinder & Jugend genehmigt und beschlossen, die bisherige Projektstelle per 1. Januar 2027 als dauerhafte Fachstelle mit einem Pensum von 70 % weiterzuführen. Die Fachstelle stärkt die Koordination, Vernetzung und Prävention im Kinder- und Jugendbereich und schafft eine klare kommunale Anlauf- und Koordinationsstelle. Bestehende Angebote und Strukturen können dadurch besser aufeinander abgestimmt, Synergien genutzt und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gezielt gefördert werden. Die dauerhafte Verankerung trägt zugleich den konkreten Bedürfnissen und Rahmenbedingungen in Oetwil am See Rechnung und stützt sich auf umfangreiche gesetzliche Grundlagen in diesem Bereich. Mit diesem Schritt stärkt die Gemeinde ihre Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig und schafft klare Zuständigkeiten für Prävention, Vernetzung und Koordination.
Einzelinitiative « Überprüfung und Anpassung von Art. 22 der Polizeiverordnung der Gemeinde Oetwil am See vom 14. Dezember 2009 betreffend Lärmschutz»
Am 11. September 2026 reichte Roger Egli die von ihm unterzeichnete Einzelinitiative « Überprüfung und Anpassung von Art. 22 der Polizeiverordnung der Gemeinde Oetwil am See vom 14. Dezember 2009 betreffend Lärmschutz» in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein. Er beantragt mit seiner Initiative die Ruhezeiten werktags von bisher 19.00 Uhr – 07.00 Uhr neu auf 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr zu verkürzen. Der Gemeinderat hat die Gültigkeit der Initiative bestätigt, womit die Initiative anlässlich einer Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten vorgelegt wird.
Genehmigung Objektkredit für bauliche und technische Massnahmen der Schulanlagen Breiti 1 und 2; Genehmigung beleuchtender Bericht; Verabschiedung zuhanden Urnenabstimmung vom 28. Februar 2027
In den Jahren von 2021 bis 2023 wurden die Schulanlagen in Oetwil am See durch verschiedene Fachpersonen beurteilt. Primär resultierte daraus der Mangel von fehlenden Gruppenräumen, weshalb die Klassen der Schulhäuser Breiti 1 + 2 die zu den Klassenräumen vorgelagerten Korridore als zusätzlichen Schulraum nutzen.
Mit dem vorliegenden Projekt wird den Brandschutzvorschriften, der Verbesserung der Nutzung für Personen mit Behinderung sowie der Optimierung des Schulbetriebs für Lernlandschaften Rechnung getragen. Zudem wird das Gebäude vollständig mit einer LED Beleuchtung ausgerüstet, was die Stromkosten in Zukunft reduzieren sollte.
Mit dem Einbau der Aufzugs- und WC-Anlagen wird die barrierefreie Zugänglichkeit für körperlich beeinträchtigte Personen gewährleistet. Mit der Verbindung nebeneinander liegender Schulzimmer, wird dem Wunsch der Schule in Bezug auf Lernlandschaften Rechnung getragen.
Die einmaligen Kosten in der Höhe von CHF 3'330'000 inkl. 8,1 % MwSt. umfassen den Anbau der neuen Fluchtbalkone inklusive Aufzugsanlagen, Umgebungsarbeiten und Anpassungen im Gebäudeinneren. Weiter sind in den Kosten auch der Teilumbau der WC-Anlagen zur Verbesserung der Situation für Personen mit Behinderung und der Beleuchtungsersatz auf LED enthalten.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2027 dem erforderlichen Objektkredit für bauliche und technische Massnahmen der Schulanlagen Breiti 1 und 2 zuzustimmen.
Oetwil am See, 30. September 2026
Kontakt für Rückfragen:
Patrick Hess, Gemeindeschreiber