Gemeinderatsbulletin aus der Sitzung vom 18. August 2026
Gemeinderat passt die finanzpolitischen Ziele an
Der Gemeinderat passt die finanzpolitischen Ziele der Gemeinde an die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen an. Die Ziele dienen als Leitplanken für eine nachhaltige Finanzpolitik und werden regelmässig überprüft, damit sie den aktuellen Herausforderungen gerecht werden.
Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass das bisherige Ziel «Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung» aufgrund des anstehenden Investitionsprogramms nicht mehr zweckmässig ist. Es wird deshalb durch das neue Ziel «Nachhaltiges Aufwandwachstum» ersetzt. Dieses orientiert das Wachstum der beeinflussbaren Aufwendungen an der Entwicklung der Einwohnerzahl und der Teuerung und schafft damit eine zeitgemässe Grundlage für die langfristige Steuerung der Gemeindefinanzen.
Das Ziel zur Begrenzung der Verschuldung bleibt unverändert bestehen. Zudem werden die Vorgaben für die Gebührenhaushalte präzisiert. Mit klaren Regeln zur Entwicklung der Spezialfinanzierungen sollen verursachergerechte und möglichst stabile Gebühren sichergestellt werden.
Mit den Anpassungen stärkt der Gemeinderat die langfristige Finanzplanung und schafft zeitgemässe Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Finanzpolitik.
Mehrzweckgebäude Breiti, Gesamtersatz der Beleuchtung durch LED, Arbeitsvergaben
An der Gemeindeversammlung vom 23. März 2026 haben die Stimmberechtigten, auf Antrag des Gemeinderates, für den Gesamtersatz der Beleuchtung im Mehrzweckgebäude und den Nebenräumen durch moderne LED-Leuchten, einen Objektkredit von CHF 190'000 inkl. 8.1% MWST bewilligt. Nach dem Vorliegen der Rechtskonformität des Beschlusses konnten die erforderlichen Vorbereitungs- und Planungsarbeiten vorangetrieben werden. Das ursprünglich vorgesehene Planungsbüro, die fm elektro enginieering ag, konnte auf Anfrage Ihr Mandat leider nicht weiterführen. Es musste ein neuer Fachplaner, welcher die für die Planungen und die Submissionen erforderlichen Grundlagen erarbeitet, gefunden werden. Die PPW Planung & Projekte Wälchli, 8604 Volketswil, konnte hier aushelfen und hat die bereits vorhandenen Grundlagen aufgearbeitet und die Unterlagen für Submissionen erstellt. Es wurden fünf Fachfirmen für die Einreichung eines Angebotes eingeladen. Dabei hat das Angebot der Elektro Maag AG, 8618 Oetwil am See, die Zuschlagskriterien am besten erfüllt. Zusammen mit den Planungs-, Lieferungs-, Montage- und Nebenkosten ergeben sich Gesamtkosten in der Höhe von knapp CHF 160'000. Der Gemeinderat nimmt die dafür erforderlichen Arbeitsvergaben vor. Die Arbeiten werden in den Herbstferien 2026 und Sportferien 2027 ausgeführt.
Gemeindehaus Willikonerstrasse 11, Ersatz der teilweise defekten Aussen-, Arealbeleuchtung und Ersatz durch LED
Die Aussenbeleuchtung der Vorplätze und die der Parkflächen beim Gemeindehauses Neu dient der Sicherheit für die Kundinnen und Kunden und der Mittarbeitenden der Verwaltung. Die im Jahr 2025 eingeplanten Arbeiten für deren Ersatz, konnten aufgrund Lieferschwierigkeiten des Materials erst im Jahr 2026 ausgeführt werden. Eine Nachbudgetierung für das Jahr 2026 war nicht mehr möglich, so dass die Kosten für den Ersatz der Aussenbeleuchtung Gemeindehaus Neu, als gebunden, zu genehmigen sind. Die Installationsarbeiten sind abgeschlossen und wurden für CHF 32'324.60 durch die Maag Elektro AG, Glärnischweg 71, 8618 Oetwil am See, ausgeführt. Der Gemeinderat hat den gebundenen Kredit zu Lasten Konto-Nr. 0290.3144.00 der Erfolgsrechnung 2026 bewilligt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
Dienstleistungszentrum (DLZ) Raumausbau EG zur Schulnutzung – Genehmigung und Freigabe eines Objektkredites
Die Schule Oetwil am See (Primar- und Oberstufe) benötigt dringend zusätzliche Schul- und Gruppenräume. Pro Klassenzimmer soll gemäss den Empfehlungen für Schulbauten, je ein Gruppenraum zur Verfügung stehen. Der Bedarf an zusätzlichem Raum ist vielfältig. Die veränderten schulischen Bedürfnisse führen zu einem vermehrten Bedarf an Gruppenräumen in unmittelbarer Nähe der Klassenzimmer. Die über alle Jahrgänge unausgewogenen Kinderzahlen führen zu grossen Schwankungen. Da das Raumangebot schon bisher eher knapp war, sind in den bestehenden Gebäuden keine Raumreserven mehr vorhanden.
Beim Bau des Dienstleistungszentrums (DLZ) wurde ein Raum im EG mit rund 100 m2 Fläche nicht fertig ausgebaut. Der Raum wird heute als Lager genutzt. Dieser leerstehende, nicht ausgebaute Raum im EG des Dienstleistungszentrums (DLZ) soll zukünftig als zusätzliche Nutzfläche für den Schulbetrieb ausgebaut werden.
Die Kosten in der Höhe von CHF 370'000 inkl. 8,1 % MWST setzen sich aus Ergänzung der Fenster und Ausbau des Raums in ein Schulzimmer mit Gruppenraum zusammen. Der neue Raum kann bei Bedarf später auch in 3 Gruppenräume aufgeteilt werden. Der Gemeinderat überweist das Geschäft an die Gemeindeversammlung vom 30. November 2026 und beantragt dem Souverän, dem Objekt-kredit für den Raumausbau im EG des Dienstleistungszentrums (DLZ) in Schulraum zuzustimmen.
Festsetzung der eigentümerverbindlichen Verordnung über den Schutz und die Pflege von Natur- und Landschaftsschutzobjekten von kommunaler Bedeutung in Oetwil am See
Die Gemeinden sind gemäss Planungs- und Baugesetzt des Kantons Zürich (PBG) für den Schutz der Objekte von kommunaler Bedeutung zuständig (§ 211 Abs. 2 PBG). Dabei haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass die kommunalen Naturschutzobjekte fachgerecht geschützt sowie Pflege und Unterhalt langfristig sichergestellt sind (§ 9 ff Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung, KNHV). Diesem Auftrag wurde mit der Überarbeitung und Aktualisierung der Schutzverordnung Rechnung getragen. Um die Pflege der Schutzobjekte sicherzustellen, wird die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer bis Ende Jahr 2026 das Gespräch suchen und abhängig vom Pflegeaufwand Lösungen erarbeiten.
Gegen die erlassene Schutzverordnung (einschliesslich Neuaufnahmen) kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Anmietung der Liegenschaft Bergstrasse 1 für den Asylbereich
Der Gemeinderat hat die Anmietung der Kantonsliegenschaft Bergstrasse 1 zur Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich genehmigt. Die zusätzliche Unterkunft wird aufgrund neuer Zuweisungen des kantonalen Sozialamts sowie zur bedarfsgerechten Neuorganisation der bestehenden Unterkünfte benötigt.
Anmietung der Liegenschaft Bergstrasse 3 für den Asylbereich
Der Gemeinderat hat die Anmietung der Kantonsliegenschaft Bergstrasse 3 zur Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich genehmigt. Die zusätzliche Unterkunft wird aufgrund neuer Zuweisungen des kantonalen Sozialamts sowie zur bedarfsgerechten Neuorganisation der bestehenden Unterkünfte benötigt.
Pro Senectute Treuhandmandate für ältere Menschen aus Oetwil mit Zusatzleistungen zur AHV
Ab 2027 haben ältere Menschen in Oetwil am See, die Zusatzleistungen zur AHV beziehen und regelmässig auf administrative Unterstützung angewiesen sind, die Möglichkeit, vom Treuhanddienst von Pro Senectute zu profitieren. Der Gemeinderat hat beschlossen, im Rahmen einer Pilotphase von 2027 bis 2029 jährlich 7 Treuhandmandate (für Einzelpersonen oder Paare) finanziell zu unterstützen.
Im Rahmen des Treuhanddienstes besuchen und begleiten ehrenamtliche Mitarbeiter von Pro Senectute die älteren Menschen, erledigen deren Post, übernehmen Zahlungsangelegenheiten und kümmern sich um weitere Anliegen bei Behörden. Erfahrungen zeigen, dass die älteren Menschen mit Unterstützung des Treuhanddienstes länger in den eigenen vier Wänden leben, und soziale Notlagen, Verschuldungen und gesetzliche Massnahmen vermieden werden können.
Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen
Oetwilerinnen und Oetwiler sollen in anspruchsvollen palliativen Situationen am Lebensende – unabhängig davon, ob Sie in den eigenen vier Wänden oder in einem Pflegeheim sterben – würdig und fachkompetent betreut und versorgt werden. Palliaviva stellt diese Versorgung bereits heute im ambulanten Kontext sicher. In Pflegeheimen ist es aufgrund von Personalwechsel und Mangel an Fachkräften oft nicht möglich, spezialisiertes Wissen über instabile und komplexe palliative Situationen aufzubauen. Das Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen» (Abkürzung MPCT) des Amts für Gesundheit schafft Abhilfe. Beim Pilotprojekt MPCT handelt es sich um eine wichtige Massnahme der «Strategie Palliative Care im Kanton Zürich», mit der wichtige Angebots- und Finanzierungslücke in der Palliative Care geschlossen wird.
Bei schweren Krankheitssymptomen und instabilen Situationen können Pflegeheime künftig das Beratungs- und Leistungsangebot von Palliaviva abrufen. Sie erhalten Support und Unterstützung in der Behandlung der Sterbenden in komplexen palliativen Situationen, zum Beispiel bei der Schmerzbehandlung oder im Umgang mit Komplikationen. Traumatisierende Hospitalisierungen zum Lebensende hin können dadurch vermieden werden.
Die Gemeinde Oetwil am See beteiligt sich ab 1. September 2026 am Pilotprojekt, welches bis 31. Dezember 2028 dauert. Der Gemeinderat schliesst hierfür eine Leistungsvereinbarung mit Palliaviva und genehmigt Projektkosten von jährlich CHF 3'795. Die Restkosten werden vom Kanton Zürich bezahlt. Die Gemeinde Oetwil am See stellt auf der Grundlage des kantonalen Pflegegesetzes damit eine umfassende Versorgung von Palliative Care ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zuhause und im Pflegeheim sicher.
Bedarfsbescheinigungsstelle Betreuung im Alter
Die Gemeinde Oetwil am See hat beschlossen, die Fachstelle Alter und Gesundheit Oetwil am See als lokale Bedarfsbescheinigungsstelle im Rahmen der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) zu ernennen. Die Fachstelle ist beauftragt, die Möglichkeit der Bedarfsabklärung Betreuung öffentlich bekannt zu machen. Die bestehende Leistungsvereinbarung mit der Fachstelle Alter Wetzikon wird fortgeführt, um Stellvertretungen sicherzustellen.
Umsetzung Einführung DigiLex
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Inkraftsetzung der revidierten Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) sowie der neuen Verordnung über elektronische Verfahrens-handlungen (VEVV) auf den 1. Januar 2027 verschoben (ursprünglich geplant per 1. Januar 2026). Mit dem Inkrafttreten werden die Gemeindebehörden verpflichtet, einen verbindlichen Kanal für den elektronischen Empfang und Versand von Dokumenten bereitzustellen sowie den Einsatz elektronischer Signaturen rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichzustellen. Spätestens ab dem 1. Januar 2029 müssen die elektronische Aktenführung sowie die digitale Akteneinsicht umgesetzt sein. Darüber hinaus sind die Behörden verpflichtet, ab 1. Januar 2027 einen sicheren elektronischen Datenaustausch untereinander zu gewährleisten.
Der Gemeinderat hat dafür die grösstenteils gebundenen, einmaligen Ausgaben in der Höhe CHF 20'129 und jährliche wiederkehrenden Ausgaben von CHF 18’438 beschlossen.
Grundlagenerarbeitung Arbeitssicherheit
Der Gemeinderat beschliesst die Kreditfreigabe für die Grundlagenerarbeitung im Bereich der Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischer Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Kosten für das dreijährige Projekt betragen voraussichtlich rund CHF 80'000.
Genehmigung Dienstleistungs- und Budgetvereinbarung 2027 Fachstelle Prävention Samowar Bezirk Meilen
Der Gemeinderat genehmigt die Dienstleistungs- und Budgetvereinbarung 2027 mit dem Verein Samowar Bezirk Meilen für die Fachstelle Prävention. Gleichzeitig nimmt er den Controllingbericht 2025 zur Kenntnis. Der Kostenanteil der Gemeinde Oetwil am See beträgt CHF 17'755 für das Jahr 2027.
Genehmigung Dienstleistungs- und Budgetvereinbarung 2027 Jugendberatung Bezirk Meilen
Der Gemeinderat genehmigt die Dienstleistungs- und Budgetvereinbarung 2027 mit dem Verein Samowar Bezirk Meilen für die Jugendberatung. Gleichzeitig nimmt er den Controllingbericht 2025 zur Kenntnis.
Durchführung der finanztechnischen Prüfung der Spezialrevision KVG 2025 – Genehmigung Revisionsbericht
Die gesetzlich vorgeschriebene finanztechnische Prüfung der KVG-Abrechnungen 2025 der Gemeinde Oetwil am See wurde durch die BDO AG durchgeführt. Die Revisionsstelle bestätigt, dass die eingereichten Abrechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und keine Korrekturen erforderlich sind. Der Gemeinderat genehmigt den Revisionsbericht und nimmt Kenntnis vom positiven Prüfungsurteil der Revisionsstelle.
Sachbereichsprüfung Pflegefinanzierung 2025 durch BDO
Die Sachbereichsprüfung im Bereich Pflegefinanzierung bestätigt, dass die Organisation und die internen Abläufe der Gemeinde Oetwil am See gut funktionieren und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Nichtsdestotrotz wird die Verwaltung weiterführende Massnahmen zur Optimierung der Prozesse, der Steigerung der Qualität und der Kostenkontrolle umsetzen. Der Gemeinderat nimmt den entsprechenden Revisionsbericht zur Kenntnis.
Oetwil am See, 19. August 2026
Kontakt für Rückfragen:
Patrick Hess, Gemeindeschreiber