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Hinweis zum allgemeinen Feuerverbot im Hinblick auf den Nationalfeiertag

Die Gemeinde erinnert die Bevölkerung daran, dass das geltende allgemeine Feuerverbot weiterhin in Kraft ist und auch über den Nationalfeiertag uneingeschränkt gilt.

Die anhaltende Trockenheit sowie die hohen Temperaturen haben die Vegetation stark ausgetrocknet. Bereits ein kleiner Funke kann ausreichen, um einen Flur-, Hecken- oder Waldbrand auszulösen. Die bevorstehende Feier zum Nationalfeiertag erhöht das Risiko zusätzlich, da erfahrungsgemäss vermehrt Feuerwerk abgebrannt oder Feuer im Freien entfacht wird.

Aus diesem Grund machen wir Sie darauf aufmerksam, dass das Entfachen von Feuer im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerk verboten sind. Das Verbot dient dem Schutz von Menschen und Tieren sowie dem Erhalt von Wäldern, Wiesen und landwirtschaftlichen Kulturen.

Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills ist weiterhin erlaubt, sofern die Geräte sorgfältig und auf einem kippsicheren, feuerfesten Untergrund betrieben werden. Allfällige Vorgaben von Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern oder Hausverwaltungen bleiben vorbehalten.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und im Umgang mit brennbaren Materialien besonders vorsichtig zu sein. Nur durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten aller kann das Risiko von Bränden wirksam reduziert werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und wünschen allen trotz der Einschränkungen einen schönen, sicheren und unfallfreien Nationalfeiertag.