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Gemeinderatsbulletin aus der Sitzung vom 1. Juli 2026

Konstituierung des Gemeinderats 2026-2030
Der Gemeinderat hat sich für die Legislatur 2026 – 2030 konstituiert. Detaillierte Informationen sind der separaten Medienmitteilung zu entnehmen.

Wahlbüromitglieder 2026 -2030 gewählt
Der Gemeinderat wählt 19 Wahlbüromitglieder für die Amtsperiode 2026 – 2030 und erfüllt damit die Mindestanforderung von 5 Mitgliedern gemäss §14 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR).

Neues Geschäftsreglement für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat hat das neue Geschäftsreglement für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gemäss Art. 24 der Gemeindeordnung genehmigt und per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Dieses regelt die interne Organisation, die Kompetenzen sowie die Grundsätze der Geschäftsführung.

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d in Ver-bindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Totalrevision Personalverordnung
Der Gemeinderat nimmt die 2. Lesung der totalrevidierten Personalverordnung vor und verabschiedet das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 30. November 2026.

Ersatzneubau Kindergarten Gusch; Wahl Verfahrensbegleitung für die Durchführung eines Gesamtleistungswettbewerbs
Der Kindergarten Gusch an der Bachmattstrasse 11, 8618 Oetwil, wurde im Jahr 1989 erbaut. Dieser ist aufgrund seiner Lage im familienfreundlichen Quartier sehr gut ausgelastet. Aufgrund seiner strategischen Lage wird auch von der Schulpflege eine Verschiebung des Kindergartens an einen anderen Standort innerhalb der Gemeinde ausgeschlossen. Das eingeschossige Gebäude weist gemäss den Nutzerinnen und Nutzer sowohl bauliche wie auch organisatorische Defizite auf.

Am 23. Juni 2023 wurden die Nussbaumer Architekten AG mit der Erarbeitung einer Machbarkeits-studie beauftragt. Dabei wurden verschiedene Szenarien angeschaut:

A. Gesamtsanierung des Bestandes

B. Abbruch des Gebäudes und Erstellung eines eingeschossigen Neubaus inkl. Kellergeschoss

C. Abbruch des Gebäudes und Erstellung eines zweigeschossigen Neubaus inkl. Kellergeschoss

Der Gemeinderat hat am 1. Oktober 2024 das Geschäft «Ersatzneubau Kindergarten Gusch – Wahl definitive Variante und Freigabe zur Ausschreibung» eingehend besprochen. Für die Umsetzung dieses Projektes soll ein Verfahrensbegleiter beigezogen werden. Für diese Leistungen hat die Projektleitung einen entsprechenden Leistungsbeschrieb erstellt. Im Rahmen einer Submission im «Freihändigen Verfahren» (Dienstleistungen < CHF 150'000) wurden drei leistungsfähige, fachkundige Unternehmungen für die Ausarbeitung eines Angebotes angefragt. Der Gemeinderat hat nach der Prüfung und Auswertung der Angebote einen Objektkredit von CHF 55'000 inkl. 8.1% MWST bewilligt und den Auftrag für die Verfahrensbegleitung für die Phasen 4.1 + 4.2 für CHF 47'650.48 inkl. 8.1% MWST, an die Comunas GmbH, 8608 Nänikon, vergeben.

Zusätzliche Sitzungsgelder und Honorare; Ausschluss aus der BVK-Versicherung
Der Gemeinderat beschliesst, zusätzliche Sitzungsgelder und Honorare nicht in die berufliche Vorsorge (BVK) einzubeziehen.

Die pauschalen Entschädigungen der Behörden decken die ordentlichen Sitzungstätigkeiten bereits ab. Zusätzlich ausgerichtete Sitzungsgelder und Honorare fallen nur in beschränktem Umfang an und führen in der Regel pro Person und Jahr nicht zum Erreichen der Eintrittsschwelle.

Mit diesem Entscheid wird eine sachgerechte und administrativ einfache Umsetzung sichergestellt.

Heraufsetzung der Sparbeiträge bei der BVK ab Alter 66–70
Der Gemeinderat beschliesst, die Sparbeitragssätze für Mitarbeitende im Alter von 66 bis 70 Jahren bei der BVK zu erhöhen.

Gestützt auf die per 1. Januar 2026 in Kraft getretene Revision des Vorsorgereglements der BVK erhalten Arbeitgeber neu die Möglichkeit, die Sparbeiträge in diesem Alterssegment zu erhöhen. Der Gemeinderat macht von dieser Option Gebrauch.

Mit diesem Entscheid wird die Weiterbeschäftigung über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus unterstützt und die Vorsorgesituation der betroffenen Mitarbeitenden verbessert. Aufgrund der aktuell geringen Anzahl entsprechender Fälle sind die finanziellen Auswirkungen zurzeit gering.

Anschaffung von Klimageräten für Schulräumlichkeiten und Verwaltung; Genehmigung freier Kredit
Angesichts der Zunahme von Hitzetagen und den damit verbundenen Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeitenden von Schule und Verwaltung besteht Handlungsbedarf.

Der Gemeinderat beschliesst daher eine Ausgabe mit einem Kostendach von CHF 45'000.00 für die Anschaffung von Klimageräten für Räumlichkeiten von Schule und Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt aus dem freien Kredit für das Jahr 2026.

Schlussabrechnung Beschaffung Rettungswegschilder für die Chilbi
Mit Beschluss-Nr.69 vom 5. Mai 2026 hat der Gemeinderat die Beschaffung Rettungswegschilder für die Chilbi genehmigt. die Schlussabrechnung für die Beschaffung der Rettungswegschilder für die Chilbi in der Höhe von CHF 1'996.13 (inkl. 8.1 % MWST) und einer Kostenunterschreitung von CHF 3.87 zu Lasten der Erfolgsrechnung genehmigt.

Oetwil am See, 2. Juli 2026

Kontakt für Rückfragen:
Patrick Hess, Gemeindeschreiber