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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Das Amt für Landschaft und Natur hat für das gesamte zürcherische Kantonsgebiet ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt.

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es deshalb verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlegrills.

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigten Plätzen).

Erfahren Sie mehr zu den Massnahmen und wertvollen Tipps in der Medienmitteilung [pdf] der kantonalen Behörde