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Gemeinderatsbulletin aus der Sitzung vom 2. Juni 2026

Einführung einer einheitlichen datenschutzkonformen Druck- und Scanlösung
Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer einheitlichen Druck- und Scanlösung für die Gemeinde Oetwil am See zu. Mit der neuen Lösung werden die Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit gezielt verbessert. Druckaufträge können künftig erst nach persönlicher Anmeldung mittels Badge direkt beim Gerät freigegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass vertrauliche oder personenbezogene Dokumente nicht unbeaufsichtigt ausgedruckt und von unberechtigten Dritten eingesehen werden können.

Die Umsetzung erfolgt insbesondere aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Bereich Datenschutz sowie angekündigter Datenschutzkontrollen. Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich deshalb um eine gebundene einmalige Ausgabe über CHF 125’000, da die Gemeinde verpflichtet ist, eine datenschutzkonforme und sichere Druckinfrastruktur sicherzustellen. Die neue Lösung wird mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren umgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit.c i.V.m § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.                

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses kann auf Voranmeldung unter Tel.-Nr. 044 512 01 51 oder per E-Mail an praesidiales@oetwil.ch oder in der Abteilung Präsidiales eingesehen werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Weiterverwendung Anlagen der Zivilschutzorganisation
Mit Schreiben vom 6. Februar 2026 informierte das Amt für Militär und Zivilschutz darüber, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz den Ortskommandoposten sowie die Bereitstellungsanlage des Zivilschutzes per 31. Dezember 2025 aufgehoben hat. Diese Verfügung basiert auf einer eidgenössischen Erhebung. Die Anzahl Schutzraumplätze in der Gemeinde Oetwil am See ist von der Aufhebung nicht betroffen. Der Gemeinderat beschliesst, dass der Ortskommandoposten als ergänzende Nutzung im Rahmen des Betriebs des Notfalltreffpunkts weitergenutzt werden soll. Die Bereitstellungs-anlage wird für verschiedene Ressorts als Lagerraum dienen und findet somit weiterhin eine sinnvolle Verwendung.

Genehmigung Jahresrechnung 2025 Zivilschutzzweckverband Egg-Mönchaltorf-Oetwil am See
Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2025 des Zivilschutzzweckverbands Egg-Mönchaltorf-Oetwil am See mit einem Aufwandüberschuss von CHF 116'204.92. Der Anteil von Oetwil am See beträgt CHF 32'808.90, während der Beitrag pro Einwohner/in bei CHF 6.38 liegt.

Oetwil am See, 3. Juni 2026

Kontakt für Rückfragen:
Patrick Hess, Gemeindeschreiber