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Nationalfeiertag - Verbot von lärmendem Feuerwerk

An der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten der Einzelinitiative zugestimmt, dass lärmendes Feuerwerk in Oetwil am See verboten wird.

Der Nationalfeiertag ist für viele ein besonderer Tag – ein Tag zum Feiern und Zusammensein. Doch bitte denken Sie dabei auch an die Tiere und die gesellschaftlichen Aspekte.

Gerne machen wir Sie auf das geltende Verbot von lärmendem Feuerwerk in Oetwil am See aufmerksam.

Was bedeutet das Verbot für Sie?

  • Das Abbrennen von lärmenden Feuerwerkskörpern ist auf Privatgrund sowie auf öffentlichem Grund ganzjährig untersagt.
  • Ausgenommen vom Verbot sind nicht lärmende Feuerwerke (z. B. Wunderkerzen oder Vulkane).

Es gibt viele schöne Möglichkeiten, diesen Tag zu gestalten – zum Beispiel mit Musik, gemeinsamen Aktivitäten oder einem gemütlichen Abend an der Bundesfeier auf dem Badiparkplatz.

Wir danken für Ihre Rücksichtnahme und wünschen Ihnen in einem Monat einen schönen 1. August in guter Gesellschaft und mit schönen Feierlichkeiten.

Freundliche Grüsse
Gemeinde Oetwil am See