Sommerzeit ist für viele auch Reisezeit
Schon bald stehen die Sommerferien vor der Tür! Die Ferienpläne unserer Einwohnenden sind sicherlich ganz unterschiedlich. So verbringen die einen ihre Ferien zuhause, während andere die schönen Ecken der Schweiz ausserhalb von Oetwil am See entdecken, sich von anderen Kulturen im Ausland inspirieren lassen oder dort Verwandte besuchen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie möglichst frühzeitig prüfen ob Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte bzw. Ihr Ausländerausweis noch gültig sind.
Schweizer Bürger/innen können eine neue Identitätskarte am Schalter der Einwohnerdienste beantragen. Dazu sind die bisherige Identitätskarte sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr, neutraler Hintergrund, Frontalaufnahme, geschlossener Mund) mitzubringen. Sollten Sie Ihre Identitätskarte verloren haben, ist eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle zusätzlich vorzulegen. Für die Antragstellung von Kindern ist die Begleitung durch mindestens eine Sorgeberechtigte Person notwendig. Die Einwohnerdienste können bei Bedarf weitere Dokumente verlangen.
Die Ausstellungsdauer für die Identitätskarte beträgt maximal 10 Arbeitstage.
Der Pass ist direkt beim Passbüro in Zürich zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.schweizerpass.ch. Sollten Sie Pass und Identitätskarte benötigen, empfehlen wir Ihnen im Sinne der Kostenersparnis beide Dokumente als Kombi-Angebot beim kantonalen Passbüro zu beantragen.
Ausländische Staatsangehörige, welche Ihre Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verlängern möchten, begrüssen wir ebenfalls gerne am Schalter der Einwohnerdienste. Das Vorgehen bzw. die vorzulegenden Dokumente und Ausweise sind auf der Verfallsanzeige, welche Sie vom Bundesamt für Migration erhalten, vermerkt. Sollten Sie Ihre ausländerrechtliche Bewilligung verloren haben, ist eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle zusätzlich vorzulegen.
Für die Ausstellung von Ausweisdokumenten (Pass/Identitätskarte/Personalausweis) für ausländische Staatsangehörige ist das jeweilige Konsulat oder die jeweilige Botschaft zuständig. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Vertretung in der Schweiz, um sich über das Vorgehen zu informieren.
Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne Ferien- und Reisezeit, in welcher Sie schöne Erinnerungen schaffen können, wo auch immer Sie diese verbringen!
Ressort Sicherheit