Gemeinderatsbulletin aus der Sitzung vom 31. März 2026
Oetwil am See erzielt starken Rechnungsabschluss 2025
Die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Oetwil am See fällt deutlich besser aus als im Budget erwartet. Anstelle des vorgesehenen moderaten Überschusses resultiert ein Ertragsüberschuss von über 7 Millionen Franken. Die starke Rechnung trägt dazu bei, die bereits stabile finanzielle Situation der Gemeinde weiter zu festigen und das Eigenkapital weiter auszubauen. Damit bestehen gute Voraussetzungen für zukünftige Investitionen.
Erfolgsrechnung
Im Rechnungsjahr 2025 beläuft sich der Aufwand auf 37,53 Millionen Franken, während die Erträge 44,85 Millionen Franken erreichen. Daraus ergibt sich ein Ertragsüberschuss von 7,32 Millionen Franken. Im Budget war ursprünglich lediglich ein Überschuss von rund 135'100 Franken vorgesehen.
Zum deutlich besseren Ergebnis beigetragen haben insbesondere erneut stark gestiegene Einnahmen aus den Grundstückgewinnsteuern. Zusätzlich wirkten sich ein höherer Ressourcenausgleich sowie die Neubewertung der Finanzliegenschaften positiv auf das Resultat aus. Diese Entwicklungen führten insgesamt zu einem wesentlich besseren Abschluss als erwartet.
Investitionsrechnung
Die Investitionen im Verwaltungsvermögen beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 0,59 Millionen Franken. Damit liegen die Ausgaben um 2,41 Millionen Franken unter dem budgetierten Betrag von 3 Millionen Franken.
Der Hauptgrund für die geringeren Investitionen liegt bei eingeschränkten personellen Ressourcen, wodurch verschiedene Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden konnten. Dadurch besteht ein Rückstand bei einzelnen Vorhaben, der in den kommenden Jahren schrittweise aufgearbeitet werden muss. Erfreulich ist, dass sämtliche Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden konnten. Eine Fremdfinanzierung war nicht notwendig.
Bilanz
Per 31. Dezember 2025 beträgt die Bilanzsumme der Gemeinde 77,01 Millionen Franken. Das zweckfreie Eigenkapital erhöht sich infolge des positiven Jahresergebnisses auf insgesamt 59,10 Millionen Franken.
Das Nettovermögen steigt um 8,55 Millionen Franken auf 49,84 Millionen Franken. Pro Einwohner entspricht dies einem Nettovermögen von 9'614 Franken und gehört damit zu den höchsten Werten im Bezirk.
Die Gemeinde Oetwil am See bleibt weiterhin schuldenfrei und verfügt damit über eine sehr solide finanzielle Ausgangslage. Dies bestätigt eine nachhaltige und verantwortungsvolle Haushaltsführung.
Die guten finanziellen Rahmenbedingungen ermöglichen es der Gemeinde, die anstehenden Investitionen in den kommenden Jahren gezielt weiterzuverfolgen.
Anpassung der Gebührenregelung betreffend Kostendeckung bei den schulergänzenden Tagesstrukturen (MoMiNa)
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die bisherige Vorgabe einer vollständigen Kostendeckung bei den schulergänzenden Tagesstrukturen (MoMiNa) aufzuheben. Er schlägt den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung hierfür zwei Varianten zur Auswahl vor: Einerseits die Abschaffung des Kostendeckungsgrades und anderseits die Festlegung eines Kostendeckungsgrades von maximal 60 Prozent. Unabhängig vom Entscheid der Stimmberechtigten wird damit die Gebührenregelung an die tatsächliche Finanzierungspraxis und die kantonalen Vorgaben angepasst.
Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026
Der Gemeinderat legt die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 fest und übermittelt diese zur Prüfung der Rechnungsprüfungskommission. Die Gemeinde wird über die finalen Traktanden in der amtlichen Publikation vom 19. Mai 2026 informiert.
Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung GEVER M365, Projektabschluss und Kreditabrechnung
Der Gemeinderat bewilligte am 12. November 2024 einen Kredit über CHF 78'300 inkl. MWST für die Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung GEVER M365 sowie mit Beschluss vom 8. Juli 2025 einen Zusatzkredit von CHF 10'000 inkl. MWST für punktuelle Organisationsberatung. Das System wurde 2025 aufgebaut, getestet und per 1. Januar 2026 erfolgreich in Betrieb genommen. Die Gesamtkosten betragen CHF 87'957.52 und liegen damit um CHF 342.48 (0.39 %) unter dem bewilligten Verpflichtungskredit.
Geschäftsverwaltung: Abschluss der Einführung und Genehmigung der Grundlagen
Der Gemeinderat bewilligte am 12. November 2024 die Einführung einer Geschäftsverwaltung sowie die Erstellung eines neuen Ordnungssystems und genehmigte am 15. April 2025 die Organisationsstruktur und -vorschriften.
Im Rahmen der Testphase zeigte sich Anpassungsbedarf, um eine praxistaugliche Anwendung sicherzustellen. Das Ordnungssystem und die Organisationsvorschriften wurden daher geringfügig überarbeitet, an die Bedürfnisse der Abteilungen angepasst und um eine Vertragsverwaltung ergänzt. Mit dem Projektabschluss sollen die überarbeiteten Grundlagen definitiv genehmigt werden. Künftige Anpassungen sollen zweckmässig auf operativer Ebene erfolgen, um Verzögerungen durch wiederholte Beschlussfassungen zu vermeiden.
Untersuchung und Zustandsaufnahme Dorfbach, Genehmigung Kredit
Der Dorfbach wird teilweise längs in der Berg- und Esslingerstrasse geführt. Bei Längsführungen ist die Gemeinde in der Unterhaltspflicht. Der Zustand und die Kapazität sind derzeit noch unbekannt und deswegen zu überprüfen. Des weiteren sollen auch die Zustände sowie die Kapazitäten der Durchlässe im Rahmen der GEP-Verpflichtungen evaluiert und geprüft werden.
Die Mitwirkungspflicht der Gemeinde im vorliegenden Kantonsprojekt führt zu einem eingeschränkten Handlungsspielraum sowie zu einer zeitlichen Dringlichkeit. Gestützt darauf beschliesst der Gemeinderat eine gebundene Ausgabe von CHF 20’000.
Schulhaus Breiti 1; Machbarkeitsstudie zu Brandschutz und Behindertentauglichkeit; Genehmigung Kreditabrechnung
Der Gemeinderat bewilligte am 30. September 2025 für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Fluchtwegsituation und für den Anbau einer Aufzugsanlage beim Schulhaus Breiti 1, Bachtelweg 8, 8618 Oetwil am See, ein Objektkredit von gesamthaft CHF 37'000 inkl. 8.1 % MWST.
Im Rahmen des bewilligten freien Kredits über CHF 12'000 wurden Ausgaben in der Höhe von CHF 9'385.25 inkl. 8.1 % MWST getätigt. Dieser Kredit wird mit Minderkosten von CHF 2'614.75 inkl. 8.1 % MWST abgerechnet. Der für das Jahr 2026 bewilligte Objektkredit über CHF 25'000 wird nicht benötigt.
Schulhaus Breiti 2; Machbarkeitsstudie zu Brandschutz und Behindertentauglichkeit; Genehmigung Kreditabrechnung
Der Gemeinderat bewilligte am 30. September 2025 für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Fluchtwegsituation und für den Anbau einer Aufzugsanlage beim Schulhaus Breiti 2, Bachtelweg 12, 8618 Oetwil am See, ein Objektkredit von gesamthaft CHF 37'000 inkl. 8.1 % MWST.
Im Rahmen des bewilligten freien Kredits über CHF 12'000 wurden Ausgaben in der Höhe von CHF 8'562.35 inkl. 8.1 % MWST getätigt. Dieser Kredit wird mit Minderkosten von CHF 3'437.65 inkl. MWST abgerechnet. Der für 2026 bewilligte Objektkredit über CHF 25'000 wird nicht benötigt.
Sofortmassnahmen Decken Klassenzimmer beim Schulhaus Blattenacher; Genehmigung Kreditabrechnung
Der Gemeinderat bewilligte am 5. März 2024 für Sofortmassnahmen an den Decken der Klassenzimmer im Schulhaus Blattenacher einen Kredit über CHF 55'000 inkl. MWST als gebundene Ausgabe. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung über CHF 39'055.50 inkl. MWST mit einer Kostenunterschreitung von CHF 15'944.50 inkl. MWST (28.99 %).
Ersatz Liftanlage Schulhaus Blattenacher, Genehmigung Kreditabrechnung
Der Gemeinderat bewilligte am 20. Februar 2024 für den Ersatz der Liftanlage im Schulhaus Blattenacher einen Kredit von CHF 79'627.90 inkl. MWST zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung über CHF 76’046.05 inkl. MWST mit einer Kostenunterschreitung von CHF 3'581.85 inkl. MWST (4.5 %).
Ersatz Heizungsumwälzpumpe im Schulhaus Blattenacher; Genehmigung Kreditabrechnung
Die Heizungsumwälzpumpe im Schulhaus Blattenacher wurde ersetzt. Der bewilligte Kredit über CHF 7'000 wird mit CHF 6'606.35 inkl. MWST als gebundene Ausgabe, mit einer Kostenunterschreitung von CHF 393.65 inkl. MWST (rund 5.6 %) genehmigt.
Schulhaus Blattenacher, Sofortmassnahme Unterstützung Unterhaltsreinigung durch Drittfirma
Aufgrund diverser Ausfälle und einer Kündigung im Reinigungsteam des Schulhauses Blattenacher konnten zeitweise nur die notwendigsten Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Um den erforderlichen Hygienestandard der Reinigung im Schulhaus Blattenacher zu gewährleisten und das bestehende Reinigungsteam zu unterstützen, wurde als Sofortmassnahme eine externe Firma mit Reinigungsarbeiten beauftragt. Diesbezüglich genehmigte der Gemeinderat gebundene Ausgaben von maximal CHF 15'000.
Schulareal Breiti und Wegverbindung zum Schulareal Blattenacher; Umrüstung Aussenbeleuchtung auf LED; Genehmigung Kreditabrechnung;
Der Gemeinderat bewilligte am 14. Mai 2024 für die Umrüstung der Aussenbeleuchtung Schulareal Breiti und Wegverbindung Schulareal Blattenacher einen Kredit über CHF 35'000 inkl. MWST. Die Gesamtkosten betragen CHF 32'251.90 inkl. MWST und liegen damit um CHF 2'748.10 inkl. MWST (7.85 %) unter dem bewilligten Verpflichtungskredit.
Sanierung Falzdach des Mehrzweckgebäudes Breiti, Genehmigung Kreditabrechnung
Der Gemeinderat bewilligte am 11. Juni 2024 Sofortmassnahmen zur Sanierung des Falzdaches des Mehrzweckgebäudes Breiti einen Kredit über CHF 118'000 inkl. MWST als gebundene Ausgabe. Der Gemeinderat genehmigt die Schlussrechnung über CHF 128'297.85 inkl. MWST mit einer Kostenüberschreitung von CHF 10'297.85 inkl. MWST (8.73 %) und einem Kantonsbeitrag von CHF 8'000.
Planung der Belastungswerte und das Schema der Wasserverteilung und Hauszuleitung beim Mehrzweckgebäude Breiti; Genehmigung Kreditabrechnung
Der Gemeinderat genehmigt die Schlussrechnung für die Planung der Belastungswerte und das Schema der Wasserverteilung und Hauszuleitung beim Mehrzweckgebäude Breiti für CHF 13'134.15 inkl. MWST mit einer Kostenunterschreitung von CHF 11'865.85 inkl. MWST (rund 47.46 %).
Oetwil am See, 1. April 2026
Kontakt für Rückfragen:
Patrick Hess, Gemeindeschreiber