Leinenpflicht für Hunde
Gerne erinnern wir Sie an die Leinenpflicht für Hunde im Wald und im 50m Umkreis zum Wald vom 1. April 2026 bis 31. Juli 2026 aufgrund des kantonalen Jagdgesetzes.
Was führte zu dieser gesetzlichen Vorgabe?
Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Wenn Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen, sind sie besonders anfällig für Störungen und Gefahren und möglicherweise von den Wintermonaten geschwächt. Immer wieder kommt es vor, dass Hunde ihrem natürlichen Jagdtrieb folgend Wildtiere jagen. So kann es dazu kommen, dass Jungtiere versterben, da das Muttertier fehlt. Im heute geltenden Jagdgesetz gilt deshalb zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
Entsprechende Hinweise finden Sie an diversen Örtlichkeiten auf dem Gemeindegebiet.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe zugunsten der Wildtiere.
Flyer zur Leinenpflicht [pdf, 31 KB]
Ressort Sicherheit