Amtliche Publikation: Einzelinitiative « Überprüfung und Anpassung von Art. 22 der Polizeiverordnung der Gemeinde Oetwil am See vom 14. Dezember 2009 betreffend Lärmschutz»
Am 11. September 2026 reichte Roger Egli die von ihm unterzeichnete Einzelinitiative «Überprüfung und Anpassung von Art. 22 der Polizeiverordnung der Gemeinde Oetwil am See vom 14. Dezember 2009 betreffend Lärmschutz» in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein. Er beantragt mit seiner Initiative die Ruhezeiten werktags von bisher 19.00 Uhr – 07.00 Uhr neu auf 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr zu verkürzen. Der Gemeinderat hat die Gültigkeit der Initiative bestätigt, womit die Initiative anlässlich einer Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten vorgelegt wird.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i. V. m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG [Verwaltungsrechtspflegegesetz, LS 175]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.