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Amtliche Publikation: Genehmigung der Grundlagen für die familien- und schulergänzende Betreuung in externen Angeboten vom 01.07.2026-31.07.2027

Per 1. Juli 2026 traten die Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung der Gemeinde Oetwil am See Familien- und schulergänzende Betreuung in externen Angeboten in Kraft. Gemäss Art. 7, Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen hat der Gemeinderat die maximal rabattberechtigten Tarife vom 01.07.2026-31.07.2027 festgelegt. Die maximal rabattberechtigten Tarife orientieren sich an den Kosten einer wirtschaftlich geführten Kindertagesstätte mit qualitativ guter und bedarfsgerechter Betreuung und schaffen eine transparente Grundlage für die Ausrichtung der Subventionen. Die Anpassungen berücksichtigen die besondere Situation der Gemeinde mit einem beschränkten Betreuungsangebot und sollen sicherstellen, dass Familien unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Zugang zu einer geeigneten Betreuung erhalten. Neu werden auch zusätzliche Betreuungskosten aufgrund von Inklusionsbedarf berücksichtigt, um die Chancengleichheit beim Zugang zur familienergänzenden Betreuung zu fördern. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Beitragsregelung wurde der Abteilung Gesellschaft und Soziales übertragen. Die neuen Bestimmungen treten rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).