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Amtliche Publikation: Friedhof Oetwil am See - Aufhebung von Gräbern

Anlässlich der Sitzung vom 16. Juni 2026 hat der Gemeinderat Oetwil am See beschlossen, dass nachstehende Gräber, bei welchen die gesetzliche Ruhefrist gemäss Art. 21 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Oetwil am See abgelaufen ist, ab 21. September 2026 aufgehoben werden:

Erdgräber Nr. 109 bis 125, Bestattungsjahre 2001-2005
Urnengräber Nr. 60 bis 67, Bestattungsjahre 2002-2004

Die Angehörigen der dort bestatteten Personen werden gebeten Grabsteine, Grabschmuck und Pflanzen, soweit sie darüber verfügen möchten, bis spätestens Dienstag, 15. September 2026 im Einvernehmen mit dem Friedhofgärtner, W. Stehli AG zu entfernen. Nach diesem Termin erfolgt die kostenlose Räumung durch den Friedhofgärtner und dessen Personal, wobei über Grabdenkmäler, Pflanzen usw. verfügt wird. Jegliche Entschädigungsansprüche werden abgelehnt.

Oetwil am See, 17. Juli 2026
Gemeinderat Oetwil am See