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Amtliche Publikation: Neues Geschäftsreglement für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat hat das neue Geschäftsreglement für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gemäss Art. 24 der Gemeindeordnung genehmigt und per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Dieses regelt die interne Organisation, die Kompetenzen sowie die Grundsätze der Geschäftsführung.

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen

▪ wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) 

▪ und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.