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Öffentliche Auflage Gestaltungsplan "Deponie Chrüzlen"

Bekanntmachung von kantonalen Verwaltungsbehörden Egg, Oetwil am See. Teilrevision kantonaler Gestaltungsplan «Deponie Chrüzlen» mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Rodung – öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 5. Mai 2026 verfügt:

  1. Der Entwurf der Teilrevision des kantonalen Gestaltungsplans «Deponie Chrüzlen» mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Rodung wird vom 22. Mai bis zum 21. Juli 2026 öffentlich aufgelegt. In der gleichen Zeit findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt.
     
  2. Die Auflage findet über die ganze Frist während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinde Oetwil am See, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See, der Gemeinde Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg sowie der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (4. Stock) statt. Die Dokumente sind auch im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) auf maps.zh.ch einsehbar.
     
  3. Während der Auflagefrist kann jedermann zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis am 21. Juli 2026 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.

    Die Publikationen im kantonalen Amtsblatt und im lokalen Publikationsorgan werden durch den Kanton veranlasst. Das Gestaltungsplan-Dossier ist auch online im ÖREB-Kataster (https://oerebdocs.zh.ch) und im GIS-Browser (https://maps.zh.ch; Layer ÖREB-Kataster) einseh­bar.