Amtliche Publikation: Vergrösserung Durchlass Lieburgerbach, Ersatz der Brücke, Fahrbahninstandstellung Alte Zürichstrasse Paradis bis Bachdurchlass Lieburgerbach; Genehmigung gebundene Ausgabe
Aufgrund des Generellen Entwässerungsplans (GEP) werden die Baumassnahmen am «Lieburgerbach» zur Steigerung der hydraulischen Abflusskapazität realisiert. Durch den Ersatz des Brückenkörpers wird zudem die Traglast erhöht, was nicht zuletzt den immer schwerer werdenden Fahrzeugen entspricht. Für die Umsetzung der Arbeiten hat der Gemeinderat den budgetierten Kredit als gebundene Ausgabe in der Höhe von CHF 440'000 freigegeben.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit.c i.V.m § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses kann auf Voranmeldung unter Tel.-Nr. 044 512 01 51 oder per E-Mail an gemeindeschreiber@oetwil.ch oder in der Abteilung Präsidiales eingesehen werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Oetwil am See, 8. Mai 2026
Kontakt für Rückfragen:
Patrick Hess, Gemeindeschreiber