Wahlanordnung: Erneuerungswahl der Kirchenpflege der per 1. Januar 2027 zusammengeschlossenen Kirchgemeinde Mönchaltorf Oetwil am See für die Amtsdauer 2027 – 2030
Die reformierte Kirchenpflege Mönchaltorf und die reformierte Kirchenpflege Oetwil am See haben beschlossen:
- Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der an der Urne gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung zu wählenden 7 Mitglieder der Kirchenpflege inkl. deren Präsidentin oder Präsidenten für die Amtsdauer vom 1. Januar 2027 bis 2030 findet am Sonntag, 27. September 2026 statt.
- Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026 statt.
- Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) mit einem gedruckten Wahlzettel an der Urne durchgeführt. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, gelangt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zur Anwendung.
- Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Die Wahlanordnung wird am 30. April 2026 amtlich publiziert. Wahlvorschläge müssen bis spätestens 9. Juni 2026, 16:29 Uhr, bei der Gemeinde Mönchaltorf, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf (wahlleitende Behörde) eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
- Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 7. Oktober 2026, 16:29 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 30. September 2026 amtlich publiziert.
- Wählbar in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jede stimmberechtigte Person, die Mitglied der Landeskirche ist, das 18. Altersjahr vollendet hat und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt (Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich). In die Kirchenpflege wählbar sind auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen (Art. 11 Zusammenschlussvertrag).
- Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
- Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 29. Juni 2026 bis 6. Juli 2026, 17.59 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
- Formulare für Wahlvorschläge können im Kirchgemeindesekretariat, Chilenrain 11, 8618 Oetwil am See, oder bei der Gemeinderatskanzlei Mönchaltorf bezogen werden.
- Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden:
Für Gemeindemitglieder der reformierten Kirchgemeinde Oetwil am See:
Evangelisch-reformierte Bezirkskirchenpflege Meilen, c/o Andreas Wunderlin, Im Ebnet 24, 8700 Küsnacht
Für die Gemeindemitglieder der reformierten Kirchgemeinde Mönchaltorf:
Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Melchior Volz, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kirchenpflege der Kirchgemeinde Mönchaltorf und Kirchenpflege der Kirchgemeinde Oetwil am See
30. April 2026