Amtliche Publikation: Schulhaus Blattenacher; Unterhaltsreinigung; gebundene Ausgabe
Aufgrund diverser Ausfälle und einer Kündigung im Reinigungsteam des Schulhauses Blattenacher konnten zeitweise nur die notwendigsten Reinigungsarbeiten ausgeführt werden. Um den erforderlichen Hygienestandard der Reinigung im Schulhaus Blattenacher zu gewährleisten und das bestehende Reinigungsteam zu unterstützen, wurde als Sofortmassnahme eine externe Firma mit Reinigungsarbeiten beauftragt. Diesbezüglich genehmigte der Gemeinderat gebundene Ausgaben von maximal CHF 15'000.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen,
• wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit.c i.V.m § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses kann auf Voranmeldung unter Tel.-Nr. 044 512 01 51 oder per E-Mail an gemeindeschreiber@oetwil.ch oder in der Abteilung Präsidiales eingesehen werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Oetwil am See, 7. April 2026
Kontakt für Rückfragen:
Patrick Hess, Gemeindeschreiber