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Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030

2. Wahlgang vom 14. Juni 2026: Publikation der definitiven Wahlvorschläge nach Ablauf der Frist

Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen seit dem 1. Wahlgang vom 8. März 2026 zur Einreichung neuer und zum Rückzug bisheriger Wahlvorschläge gelten für den 2. Wahlgang vom Sonntag, 14. Juni 2026, folgende Wahlvorschläge:

Gemeinderat (1 Mitglied)

Name, Vorname (Rufname)

Jahrgang

Wohnort

Beruf

bisher/neu

Parteizugehörigkeit

Pally, Thomas

1968

Oetwil am See

Eidg. dipl. Malermeister

bisher

SVP

 

Schulpflege (1 Mitglied)

Name, Vorname (Rufname)

Jahrgang

Wohnort

Beruf

bisher/neu

Parteizugehörigkeit

Büchi, Sonja

1982

Oetwil am See

Polizistin

neu

parteilos

Es wird pro Behörde je eine Urnenwahl stattfinden. Gestützt auf § 84 b Gesetz über die politischen Rechte (GPR) erhalten die Stimmberechtigten leere Wahlzettel sowie ein Beiblatt mit den aufgeführten Wahlvorschlägen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Oetwil am See hat. Es zählt das relative Mehr.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Oetwil am See, 23. März 2026
Gemeinderat Oetwil am See (Wahlleitende Behörde)