Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 26. März 2018Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
Rechtsmittel Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann in Stimmrechtssachen innert fünf Tagen nach der Veröffentlichung des Beschlusses Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Ist der Stimmberechtigte der Ansicht, dass das Protokoll nicht korrekt ist, ist dies im gleichen Rekurs vorzubringen. Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Sie ist schriftlich an den Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, zu richten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Partei zu bezahlen, die unterliegt. In Stimmrechtssachen werden nur Kosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos war. Oetwil am See, 5. April 2018 Gemeinderat Oetwil am See Datum der Neuigkeit 5. Apr. 2018
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