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Giftschein

Verschiedene Mittel und Produkte enthalten Giftstoffe und dürfen deshalb nur gegen Giftschein verkauft werden. Einen entsprechenden Giftschein für Gifte der 2. Klasse erhalten Sie bei uns am Schalter. Sie müssen volljährig sein und einen Ausweis vorlegen.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zuständig: Einwohnerdienste
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