Abmeldung bei Auslandaufenthalten |
Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für mehr als drei Monate ins Ausland begeben will, ist verpflichtet sich bei den Einwohnerdiensten seiner Wohnsitzgemeinde abzumelden. Wegzug ins Ausland Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgendes Dokument von Ihnen: - Schriftenempfangsschein/ Meldebestätigung Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir folgendes Dokument von Ihnen: - Ausländerausweis Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und beachten Sie zusätzlich zu den obgenannten Unterlagen, dass - sie frühzeitig (mindestens einen Monat vor Ihrer Ausreise) Kontakt mit dem Steueramt aufnehmen, - sie sich mit den Gemeindewerken in Verbindung setzen, - sie, wenn Sie militärdienstpflichtig sind, rechtzeitig die Formalitäten für den Auslandaufenthalt regeln müssen. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos. Sollten Sie Ihre Meldebestätigung nicht mehr auffinden können, stellen wir Ihnen gerne ein Duplikat aus. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung |
zuständig: | Einwohnerdienste |
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