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Hundeverabgabung

Zuständiges Amt:Sicherheitssekretariat

Haben Sie sich einen Hund zugelegt, sind Sie mit einem Hund zugezogen, so informieren Sie sich betreffend Hundeverabgabung.

Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der ANIS AG registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der ANIS AG.

Am System der Abgabe (Hundesteuer), die jährlich für jeden Hund entrichtet werden muss, ändert sich nichts.

Gebühren:
  • Jährliche Abgabe pro Hund: Fr. 160.00
  • Hofhunde werden nicht mehr anerkannt

Verantwortlich Telefon
Bräm, Fabienne 044 929 60 28

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
An-/ Abmeldung Hund Bräm, Fabienne 044 929 60 28    


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