Gemeindeverwaltung
Oetwil am See
Willikonerstrasse 11
8618 Oetwil am See
Tel.: +41 44 929 60 11
Fax: +41 44 929 60 10
Hundeverabgabung
Haben Sie sich einen Hund zugelegt, sind Sie mit einem Hund zugezogen, so informieren Sie sich betreffend Hundeverabgabung. Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der ANIS AG registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der ANIS AG. Am System der Abgabe (Hundesteuer), die jährlich für jeden Hund entrichtet werden muss, ändert sich nichts. Gebühren:
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