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Abfallbeseitigung

Zuständiges Amt:Bau- und Werksekretariat

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem separaten Abfallkalender, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein.

Gebühren:
  • Jährliche Grundgebühr : Fr. 140.00
  • Gebührenmarke für 35 lt-Sack: Fr. 2.50
  • 1/2 Gebührenmarke für 17 lt-Sack
  • 2 Gebührenmarken für 60 lt lt-Sack
  • 3 Gebührenmarken für 110 lt-Sack

Sperrgut-Gebühren (Das Gewicht darf 25 kg und eine Länge von 1.50 m nicht übersteigen):
  • Einzelstücke, Bündel bis 5 kg: 1 Gebührenmarke
  • Einzelstücke, Bündel bis 10 kg: 2 Gebührenmarken
  • Einzelstücke, Bündel bis 20 kg: 4 Gebührenmarken
  • Einzelstücke, Bündel bis 30 kg: 6 Gebührenmarken

Zusätzliche Informationen zur Kehrichtverbrennung finden Sie unter www.kezo.ch
DokumenteAbfallkalender_2010.pdf (pdf, 309.4 kB)
Abfallverordnung.pdf (pdf, 72.9 kB)

Verantwortlich Telefon
Knabenhans, Therese 044 929 60 33

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