AbmeldungSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgendes Dokument von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir folgendes Dokument von Ihnen:
Wegzug ins Ausland Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und beachten Sie zusätzlich zu den obgenannten Unterlagen, dass
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos. Sollten Sie Ihre Meldebestätigung nicht mehr auffinden können, stellen wir Ihnen gerne ein Duplikat aus. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Oetwil am See anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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