FundbüroDas Fundbüro der Gemeinde ist zuständig für die Entgegennahme und Vermittlung von Fundgegenständen. Haben Sie etwas gefunden? Sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen Fundgegenstand abzugeben, wenn der Wert der Sache offenbar Fr. 10.00 übersteigt. Sofern Sie den Gegenstand auf dem Gemeindegebiet aufgefunden haben, können Sie den Gegenstand am Schalter der Einwohnerdienste abgeben. Der Eigentümer der verlorenen Sache wird es Ihnen sicherlich danken. Haben Sie etwas verloren? Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte geben Sie uns eine möglichst genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes. So können wir Sie beim Auffinden des Gegenstandes sofort kontaktieren. Haben Sie weitere Fragen? Gerne helfen wir Ihnen unter der Nummer 044 929 60 11 weiter. Links Fundbüro der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland VZO Fundbüro der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
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