| Urnenstandort |
Gemeindehaus, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag: 09.00 bis 11.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Oetwil am See politischen Wohnsitz haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Stellvertretung: Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Dabei ist zu beachten, dass auch bei der Stimmabgabe an der Urne alle Stimmrechtsausweise unterzeichnet werden müssen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
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| Kontakt |
sven.alini@oetwil.ch |
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