Fristerstreckung Steuererklärung
ACHTUNG!
Bereits abgelaufene Fristen können nicht verlängert werden.
Fristerstreckungen für die Einreichung der Steuererklärung sind unter folgendem Link möglich (Login-Daten siehe Steuererklärung). Dies ist aber nur möglich, solange die Einreichefrist noch nicht abgelaufen ist.
https://zh.eservices.vrsg.ch/public/web/zh/frist/
Datum der Neuigkeit 4. Feb. 2021